Behörde entscheidet zu Facebook 2/2

Die irische Aufsichtsbehörde für Datenschutz ist aufgerufen zu entscheiden, ob Facebook* mein Recht auf Auskunft über meine Daten verletzt hat. Weshalb Irland?
Die österreichische Datenschutzbehörde schreibt mir dazu im November 2023:

„Die gegenständliche Beschwerde betrifft einen Sachverhalt, der nicht der alleinigen Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzbehörde unterliegt (vgl. Art. 56 und Art. 60 DSGVO). Die federführende Zuständigkeit obliegt jener Aufsichtsbehörde, in deren Sprengel die Beschwerdegegnerin ihre Hauptniederlassung oder einzige Niederlassung hat (vgl. Art. 56 Abs. 1 DSGVO). Dies ist im gegenständlichen Verfahren vermutlich die irische Aufsichtsbehörde.“

Bis zur Entscheidung der Iren ist mein Verfahren in Österreich ausgesetzt. Ursprünglich wollte ich nur wissen, welche Daten Facebook über mich gespeichert hat, und wer diese Daten erhalten hat. Dass diese einfache Frage auf internationaler Ebene geklärt werden muss, empfinde ich als irritierend.

*genau genommen nicht Facebook sondern Meta Platforms, Inc.

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